Kraft-Wärme-Kopplung

Ausspeisung nach KWKG


(Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) 

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKModG) sollen KWK-Anlagen geschützt, ihre Modernisierung unterstützt und der weitere Ausbau der Anlagen gefördert werden. Das KWK-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.

Für die Durchführung des KWK-Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Antragsformulare für die Zulassung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), PF 5160, Referat 437, in 65726 Eschborn, oder im Internet unter www.bafa.de abgerufen werden.

Allgemeine Informationen

Stromeinspeisevertrag

Vermiedene Netzentgelte

Anschrift

Kundenzentrum
Albrechtstraße 14
99880 Waltershausen

03622/ 9200-41
03622/ 9200-16

Kontakt
Kundenzentrum

03622/ 9200-41
kontakt@evi-energy.de

Servicezeiten:

Montag
08:30 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 13:00 Uhr

Störung
24-h Notdienst

So können Sie uns auf jeden Fall erreichen:

Erdgas 03622/ 9200-55
Strom 03622/ 9200-66
Fernwärme 03622/ 9200-77

Aktuelle Baumaßnahmen finden Sie hier

  • Waltershausen, Ziegenbergstraße, Erneuerung von Stromleitungen