Ausübung des Netzgeschäftes
Bekanntmachung der Energieversorgung Inselsberg GmbH
Am 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Elektrizitätsversorgung für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S.2477, 2485) in Kraft getreten.
Die Energieversorgung Inselsberg GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen.
Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Energieversorgung Inselsberg GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck.
§ 6b (7) EnWG
Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Tätigkeitsabschlüsse der Energieversorgung Inselsberg GmbH wurden im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.