Stromkennzeichnung
Für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz sind alle Stromlieferanten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Mit der Stromkennzeichnung stellen wir Ihnen unseren Energieträgermix, die Umweltauswirkungen sowie die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland dar - verbraucherfreundlich und in grafisch visualisierter Form.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert 22. Mai 2023.