Die Energieversorgung Inselsberg GmbH betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 diskriminierungsfrei jedem Anschlussnutzer zur Verfügung.
BDEW-Fassungen und dazugehörige Landesfassungen für Thüringen
Ab dem 01.05.2023 sind die „Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2023" (Stand Mai 2023) mit den ergänzenden Thüringer TAB-Dokumenten „Hinweise zur Umsetzung des TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (Stand Mai 2023) als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV anzuwenden.
Damit trägt die Energieversorgung Inselsberg GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o. g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Bekanntmachung der Energieversorgung Inselsberg GmbH
Am 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Elektrizitätsversorgung für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S.2477, 2485) in Kraft getreten.
Die Energieversorgung Inselsberg GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen.
Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Energieversorgung Inselsberg GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck.