Mit dem Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes im November 2010 sollen alle Marktpartner gleichermaßen am Energieeffizienzmarkt teilhaben und mit ihren Angeboten zur Marktentwicklung beitragen. Energieversorger sind demnach verpflichtet, Endkunden über Energiedienstleistungen, Energieaudits, Energieberatungen oder Energieeffizienzmaßnahmen zu informieren. Institutionen des öffentlichen Sektors werden verpflichtet, eine Vorbildfunktion bei der Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit) einzunehmen und erfolgreiche Maßnahmen bekannt zu machen.
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter:
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: