Photovoltaik

Photovoltaik

Wichtiger Hinweis für EEG- / und KWK-Anlagenbetreiber:

Nach der Marktstammdatenregisterverordnung der Bundesnetzagentur müssen Anlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, bis zum 31.01.2021 registriert werden.

Damit die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.


Einspeisung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Unter dem Begriff der erneuerbaren Energien versteht man Energieträger, die unerschöpflich zur Verfügung stehen bzw. sich verhältnismäßig schnell erneuern. Zu dieser Gruppe zählen die Wasserkraft, die Windenergie, die solare Strahlung, die Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe.

Die Bundesregierung wünscht sich einen Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Jahr 2020 von 35 %, im Jahr 2030 von bis zu 50 %, im Jahr 2040 von bis zu 65 % und im Jahr 2050 von bis zu 80 %. Um diese Vorgaben einhalten zu können, musste die Bundesregierung bestimmte Anreize schaffen. Jedoch bringen diese Anreize auch gesetzliche Vorgaben zur Erfüllung mit sich. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2000 das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet. Seither wurde das Gesetz zahlreichen sowie umfangreichen Novellierungen unterzogen. Das derzeit gültige EEG 2017 finden sie unter den gesetzlichen Grundlagen.

Anschluss einer PV-Anlage

Sie möchten eine Photovoltaik-Anlage an das Netz der Energieversorgung Inselsberg GmbH anschließen? Die notwendigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter. Dort sind alle einzureichenden Unterlagen für die Beantragung einer Photovoltaikanlage sowie die abzuschließenden Verträge hinterlegt.

Systematik des Selbstverbrauchs

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  • Waltershausen, Ziegenbergstraße, Erneuerung von Stromleitungen