Information über die Rechte von Haushaltskunden nach § 111a und b EnWG sowie Hinweis auf den Verbraucherservice der BNetzA. (Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 Nr. 8 EnWG)
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:
Energieversorgung Inselsberg GmbH, Kundenservice, Albrechtstraße 14, 99880 Waltershausen, (Telefon 0 36 22 / 92 00 41 oder E-Mail: kontakt@evi-energy.de)
Nach erfolgloser Durchführung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG haben Sie als Kunde die Möglichkeit die Schlichtungsstelle unter: Schlichtungsstelle Energie e. V.,Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 27 57 240 - 0, Fax: 030 / 27 57 240 - 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de anzurufen.
Die Energieversorgung Inselsberg GmbH ist nach § 111 b EnWG zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über das Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon (Mo.-Fr. 9:00 bis 15:00 Uhr) 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streibeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
Widerrufsrecht
Wartungsdienste
Die Energieversorgung Inselsberg GmbH bietet keine Wartungsdienste an.
Geltende Tarife und Wartungsentgelte
Informationen über geltende Tarife und Wartungsentgelte erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten: Energieversorgung Inselsberg GmbH, Kundenservice, Albrechtstraße 14, 99880 Waltershausen, (Telefon 0 36 22 / 92 00 41, E-Mail: kontakt@evi-energy.de oder unter www.evi-energy.de)
Lieferantenwechsel
Im Falle, dass der Kunde einen Lieferantenwechsel wünscht, kann er eine zügige und unentgeltliche Abwicklung unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen verlangen.
Lieferpflicht und Haftung
Die Energieversorgung Inselsberg GmbH ist zur Belieferung nicht verpflichtet, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach §§ 17 oder 24 Abs. 1, 2 und 5 NAV/NDAV unterbrochen hat. Die Energieversorgung Inselsberg GmbH ist zur Belieferung auch nicht verpflichtet, wenn die zur Belieferung mit Strom/Erdgas etwaig notwendigen Verträge (Netznutzungs-, Netzanschluss- oder Netzanschlussnutzungsvertrag) mit dem örtlichen Netzbetreiber nicht bestehen oder derzeit noch ein Strom- bzw. Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten für diese Abnahmestelle besteht. Soweit und solange die Energieversorgung Inselsberg GmbH an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung des Stromes/Erdgases durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist, ist sie zur Belieferung des Kunden nicht verpflichtet. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Strom- bzw. Gasversorgung (Netzstörungen) ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, die Energieversorgung Inselsberg GmbH von der Leistungspflicht und von der Haftung für Schäden durch Netzstörungen befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der Energieversorgung Inselsberg GmbH nach § 19 Strom- bzw. GasGVV beruht. Die Energieversorgung Inselsberg GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der Energieversorgung Inselsberg GmbH bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Ansprüche wegen der vorstehenden Netzstörungen sind gegen den an der vertragsgegenständlichen Abnahmestelle zuständigen Netzbetreiber geltend zu machen.