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Preisblatt ab dem 01.03.2024
Preisblatt ab dem 01.01.2024
Preisblatt ab dem 01.01.2023
Preisblatt ab dem 01.07.2022 – Absenkung EEG-Umlage
Preisblatt ab dem 01.06.2022
Preisblatt für Neukunden ab 15.12.2021
Preisblätter für Bestandskunden bis 14.12.2021
- Preisblatt zur Grund und Ersatzversorgung mit Elektrizität, gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt zur Grund und Ersatzversorgung mit Elektrizität, gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen ab 01.03.2024
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen ab 01.01.2023
- Ergänzende Bedingungen incl. Preisblatt zu Strom/GasGVV, gültig ab 01.01.2021
Öffentliche Bekanntgabe Grund- und Ersatzversorgung zum 01.03.2024
- Strompreisanpassung zum 01.03.2024 ohne Schwachlast
- Strompreisanpassung zum 01.03.2024 mit Schwachlast
Öffentliche Bekanntgabe der Grund- und Ersatzversorgungspreise Strom
- Strompreisanpassung zum 01.01.2024 ohne Schwachlast
- Strompreisanpassung zum 01.01.2024 mit Schwachlast
Preisblatt Ersatzversorgung für Letztverbraucher mit Leistungsmessung
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.“
§ 38 des EnWG regelt die Bestimmungen der Ersatzversorgung.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Grundversorgung
- unbefristet laufender Vertrag ohne Erstvertragslaufzeit
- gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfrist von 2 Wochen
- Preisanpassungen sind vereinbart (§§ 5, 5a StromGVV)
- nur im Grundversorgungsgebiet der Energieversorgung Inselsberg GmbH vereinbar
Ersatzversorgung
- maximal 3 Monate Laufzeit
- § 38 EnWG regelt, ob die Ersatzversorgung gilt
- Preisanpassungen sind vereinbart