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- Preisblatt zur Grund und Ersatzversorgung mit Elektrizität, gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt zur Grund und Ersatzversorgung mit Elektrizität, gültig ab 01.01.2019
- Preisblatt zur Grund und Ersatzversorgung mit Elektrizität, gültig ab 01.01.2018 - 31.12.2018
- Ergänzende Bedingungen incl. Preisblatt zur Strom/GasGVV
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.“
§ 38 des EnWG regelt die Bestimmungen der Ersatzversorgung.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Grundversorgung
- unbefristet laufender Vertrag ohne Erstvertragslaufzeit
- gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfrist von 2 Wochen
- Preisanpassungen sind vereinbart (§§ 5, 5a StromGVV)
- nur im Grundversorgungsgebiet der Energieversorgung Inselsberg GmbH vereinbar
Ersatzversorgung
- maximal 3 Monate Laufzeit
- § 38 EnWG regelt, ob die Ersatzversorgung gilt
- Preisanpassungen sind vereinbart