E-Mobilität

Aktuelles

Zählerstände

Wichtiger Hinweis für EEG- / und KWK-Anlagenbetreiber:
Nach der Marktstammdatenregisterverordnung der Bundesnetzagentur müssen Anlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, bis zum 31.01.2021 registriert werden.
Damit die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.
